Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Sitz in München ist das oberste Verwaltungsgericht in Bayern und Berufungsinstanz für die sechs Bayerischen Verwaltungsgerichte.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit gewährleistet grundrechtlich garantierten Rechtsschutz und somit die Gesetzmäßigkeit des staatlichen Handelns. Sie umfasst viele Berufs- und Tätigkeitsfelder und bietet daher ein breites Spektrum an Entwicklungsmöglichkeiten.
Die IT-Leitstelle ist zuständig für den Einsatz und die Weiterentwicklung der elektronischen Datenverarbeitung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und bei den sechs Verwaltungsgerichten sowie der Landesanwaltschaft Bayern.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss.
Die Bezahlung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), bei entsprechender Qualifikation bis Entgeltgruppe 11 bzw. bei Besoldung bis Besoldungsgruppe A 11 BayBesG.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen bestehen gute Weiterentwicklungsmöglichkeiten. Nähere Informationen finden Sie z.B. unter www.oeffentlicher-dienst.info.
Es handelt sich um eine Vollzeitstellle. Die Stelle ist teilzeitfähig, sofern durch Jobsharing die ganztägige Wahrnehmung der Aufgaben gesichert ist.
Bei Neueinstellungen im Tarifbereich erfolgt die Einstellung zunächst befristet für die Dauer eines Jahres mit dem Ziel eines unbefristeten Arbeitsvertrages.
Die vertrauliche Behandlung Ihrer Daten ist für uns selbstverständlich. Entsprechende Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter www.vgh.bayern.de/verwaltungsgerichtsbarkeit/datenschutz/.
Die Gleichstellung aller Mitarbeiter (m/w/d) wird vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gefördert. Wir freuen uns deshalb gleichermaßen auf Bewerbungen von Menschen, ungeachtet des Alters, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung sowie der sexuellen Identität (vgl. hierzu § 1 AGG).
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung unter Berücksichtigung des Einzelfalls bevorzugt.
Für Fragen steht Ihnen Frau Horschmann unter der Telefonnummer 089 2130-261 gerne zur Verfügung.
Ihre vollständige und aussagekräftige Bewerbung richten Sie bitte bis spätestens 31.03.2022 per E-Mail (Bewerbungsschreiben sowie Anlagen in einer PDF-Datei [max. 5 MB] zusammengefasst) unter der Verfahrensnummer „VGH PE 0302-107“ an:
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof,
Frau Horschmann, Ludwigstraße 23, 80539 München
E-Mail: bewerbung@vgh.bayern.de