Lüneburg ist das wirtschaftliche und kulturelle Oberzentrum Nordostniedersachsens, in dem rund 78.000 Menschen leben. Die Stadt liegt in reizvoller Umgebung am Rande der Lüneburger Heide. Es bestehen günstige Verkehrsverbindungen zu den Großstädten Hamburg und Hannover. Lüneburg besitzt eine Universität, verfügt über Schulen aller Systeme und bietet moderne Sport- und Freizeitstätten sowie zahlreiche kulturelle Einrichtungen.
Die Hansestadt Lüneburg beschäftigt derzeit ca. 1.500 Mitarbeitende und versteht sich als moderne Dienstleisterin für ihre Einwohnenden, möchte sich dementsprechend stetig fortentwickeln und sucht daher Mitarbeitende, die diesen Anspruch überzeugend verkörpern und sich gern für die Belange der Stadtverwaltung engagieren wollen.
Bei der Hansestadt Lüneburg ist im Bereich Soziale finanzielle Hilfen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
in Vollzeit zu besetzen. Der Einsatz als Sachbearbeitung für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist befristet für zwei Jahre. Es handelt sich um eine unbefristete Beschäftigung bei der Hansestadt Lüneburg. Die Stelle ist teilzeitgeeignet. Die Ausgestaltung der Teilzeit kann nach individueller Absprache im Arbeitsbereich erfolgen, so dass die Aufgabenerfüllung sichergestellt wird.
Zu den Aufgaben im Rahmen der Sachbearbeitung gehören im Wesentlichen die Beratung Hilfe nachfragender Personen und die Bearbeitung von Anträgen auf Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Voraussetzung zur Stellenbesetzung ist die Befähigung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2, Fachrichtung „Allgemeine Dienste“, die erfolgreich abgelegte Angestelltenprüfung II oder eine vergleichbare Qualifikation (z. B. ein juristisches oder betriebswirtschaftliches Studium) mit mehrjähriger Berufserfahrung in der Verwaltung.
Alternativ verfügen Sie über eine abgeschlossene Ausbildung zur:zum Verwaltungsfachangestellten bzw. eine erfolgreiche Teilnahme am Angestelltenlehrgang I mit der Bereitschaft, den Angestelltenlehrgang II nebenberuflich zu absolvieren.
Es können sich auch Beschäftigte bewerben, die gem. § 29a Abs. 7 TVÜ oder Punkt 7 Abs. 5 der grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen zur Entgeltordnung VKA von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht befreit sind (mindestens zwanzigjährige Berufserfahrung bei einem Arbeitgeber, der vom Geltungsbereich des TVöD oder eines vergleichbaren Tarifvertrags erfasst wird, oder bei einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber).
Neben aufgeschlossenem, sicherem und bürgerorientiertem Auftreten ist eine adressatengerechte Kommunikation und Teamfähigkeit sowie strukturiertes, selbstständiges und termingerechtes Arbeiten erforderlich. Eine hohe soziale Kompetenz, Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit werden ebenso vorausgesetzt wie Toleranz gegenüber einer vielschichtigen Klientel. Gesucht wird eine engagierte, flexible und verantwortungsbewusste Persönlichkeit mit Durchsetzungsvermögen und Entscheidungsfreude. Ein sicherer Umgang mit Gesetzestexten sowie dem Windows-Office-Paket wird vorausgesetzt. Berufserfahrung in vergleichbaren Aufgabenstellungen im Umgang mit dem Asylbewerberleistungsgesetz in der öffentlichen Verwaltung ist wünschenswert.
Die Vergütung erfolgt bei der Besetzung mit einer:einem Beschäftigten nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), je nach Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen und der Qualifikation, bis zur Entgeltgruppe 9c bzw. bei einer Besetzung mit einer:einem Beamt:in nach Besoldungsgruppe A 10 Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG).
Die Hansestadt Lüneburg setzt sich für die berufliche Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie für die Förderung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Menschen ein. Im Falle gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden das unterrepräsentierte Geschlecht nach Maßgabe des Nds. Gleichstellungsgesetzes sowie schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellten Menschen nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Da die Hansestadt Lüneburg sich die Förderung der beruflichen Integration von Menschen mit Migrationshintergrund zum Ziel gesetzt hat, sind Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, ausdrücklich erwünscht.
Bewerben Sie sich bitte bis zum 17. August 2022 ausschließlich über unser Online-Bewerbungsportal.
Für nähere Informationen zum Aufgabengebiet stehen Ihnen der Bereichsleiter Soziale finanzielle Hilfen, Herr Rumpel, Telefon 04131 309-3303, E-Mail: jens.rumpel@stadt.lueneburg.de, oder die Teamleitung, Frau Meier, Telefon 04131 309-3554, E-Mail: ramona.meier@stadt.lueneburg.de, gern zur Verfügung.