Arbeiten beim Kreis Herzogtum Lauenburg
Durch die landschaftlich reizvolle Lage inmitten von zahlreichen Seen, Wiesen und Waldflächen und die Nähe zu den Hansestädten Lübeck und Hamburg sowie zur Ostsee ist der Kreis Herzogtum Lauenburg ein attraktiver Standort, an dem man nicht nur gut arbeiten kann, sondern der auch mit besonderer Freizeit- und Wohnqualität überzeugt.
Der Kreis Herzogtum Lauenburg sucht für den Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung am Dienstort Mölln zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n
Lebensmittelkontrolleur*in (m/w/d)
Alternativ bieten wir eine Fortbildung zur*zum Lebensmittelkontrolleur*in (m/w/d) an.
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle mit 39 Stunden wöchentlich. Die Besetzung ist auch mit Teilzeitkräften möglich, sofern ein gemeinsames anforderungsgerechtes Arbeitszeitmodell gefunden wird.
Die Vergütung als Lebensmittelkontrolleur*in erfolgt nach Entgeltgruppe 9 a des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) zuzüglich einer Arbeitsmarktzulage in Höhe von 8,5 % der Entgeltgruppe 9 a/Stufe 2 TVöD. 
Das Aufgabengebiet umfasst:
- die Durchführung von Kontrollen zur amtlichen Überwachung von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika und Tabakerzeugnissen,
- die Überprüfung und Beurteilung von betrieblichen Eigenkontroll-/HACCP-Systemen,
- die Entnahme von amtlichen Proben,
- die Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden und Schnellwarnungen,
- die Durchführung von Ermittlungen und Anhörungen im Verwaltungsverfahren einschließlich der Erstellung von Ordnungsverfügungen sowie die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren,
- die Bearbeitung von fachbehördlichen Stellungnahmen im Rahmen baurechtlicher Antragsverfahren von Betrieben im Geltungsbereich des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände-, Kosmetik- und Tabakrechts sowie
- die Führung von Betriebsakten, die Dokumentation der Außendiensttätigkeiten mit dem Programm BALVI iP und BALVI mobil sowie die damit verbundenen administrativen Innendiensttätigkeiten.
Einstellungsvoraussetzungen sind:
- als Lebensmittelkontrolleur*in eine erfolgreich abgeschlossene Fortbildung mit dem entsprechenden Qualifikationsnachweis,
- der Führerschein der Klasse B (ehemals Klasse 3) und
- die Bereitschaft, den Privat-PKW gegen Kostenerstattung nach den Sätzen des Bundesreisekostengesetzes für dienstliche Zwecke zu nutzen.
Fortbildung zum*zur Lebensmittelkontrolleur*in
Für den Fall, dass die Stelle nicht mit einer*m Lebensmittelkontrolleur*in besetzt werden kann, soll ein*e Bewerber*in mit einer geeigneten Vorqualifikation zum*zur Lebensmittelkontrolleur*in fortgebildet werden. Die Fortbildung dauert 24 Monate und erfolgt auf der Grundlage der §§ 2 und 3 der Lebensmittelkontrolleur-Verordnung sowie der diesbezüglichen Fortbildungs- und Prüfungsordnung des Landes Schleswig-Holstein.
Zulassungsvoraussetzungen für die Absolvierung der Fortbildung sind:
- der Berufsabschluss mit zusätzlicher Fortbildungsprüfung aufgrund des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung (Handwerksmeister*in) oder als Techniker*in mit staatlicher Prüfung in einem Lebensmittelberuf;
- der Fachhochschulabschluss mit Diplomprüfung oder Bachelor in einem Studiengang, der Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetischen Mittel oder Bedarfsgegenstände vermittelt (Lebensmitteltechnologie, (Veterinär-)Hygiene oder Ökotrophologie).
Während der Fortbildung wird eine Vergütung nach Entgeltgruppe 5 TVöD gewährt.
Nach erfolgreicher Absolvierung der Fortbildung ist die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis als Lebensmittelkontrolleur*in vorgesehen.
Erwartet werden:
- Engagement, Verantwortungsbewusstsein und Teamfähigkeit
- uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für Tätigkeiten im Außendienst
- Grundkenntnisse in der Anwendung der EDV-Programme Windows Word, Outlook und Excel
- sowie als qualifizierter Lebensmittelkontrolleur*in:
- Organisations- und Durchsetzungsvermögen sowie kollegiale Kooperationsbereitschaft,
- Erfahrungen in der Überwachungstätigkeit und in der Verwaltungspraxis,
- Anwenderfähigkeiten in der Fachsoftware BALVI-iP und die Bereitschaft zum Arbeitseinsatz auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten und bei einer angeordneten Rufbereitschaft.
Wir bieten Ihnen folgende Leistungen:
- flexible Arbeitszeiten und auf Ihre Lebensphase zugeschnittene Arbeitszeitmodelle
- 30 Tage Urlaub/Jahr
- kostenfreie Kinder-Notfallbetreuung
- bezuschusstes Jobticket
- betriebliche Altersvorsorge (VBL)
- Entgeltumwandlung
- vermögenswirksame Leistungen
Die Durchführung der Vorstellungsgespräche erfolgt voraussichtlich am 10. Oktober 2022.
Der Kreis Herzogtum Lauenburg bietet Frauen und Männern gleiche Berufschancen.
Da die Kreisverwaltung bestrebt ist, den Anteil schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhöhen, würden wir uns über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung besonders freuen.
Für fachliche Fragen steht Ihnen Herr Dr. Kaufhold unter der Telefonnummer 04542 8228322 und für personalrechtliche Fragen Frau Büsing unter der Telefonnummer 04541 888 205 gern zur Verfügung.
Sollte diese Stelle Ihr Interesse geweckt haben, richten Sie Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bitte bis zum 20. September 2022 an den
Kreis Herzogtum Lauenburg - Der Landrat -
Fachdienst Personal und Zentraler Service
Barlachstraße 2, 23909 Ratzeburg
bewerbung@kreis-rz.de
Weitere Informationen zum Arbeiten beim Kreis finden Sie hier.
www.kreis-rz.de