Der Landkreis Wesermarsch mit seinen rd. 89.000 Einwohnern und 822 km² Fläche ist ein zukunftsorientierter Investitionsstandort am seeschifftiefen Wasser mit den Schwerpunktbranchen „Luftfahrzeugbau“, „Spezialschiffbau“ und „Maritime Wirtschaft“. Mit seiner ländlichen Prägung verfügt er bundesweit über das größte zusammenhängende Grünlandgebiet mit einer hochproduktiven Milchwirtschaft und aufstrebendem Tourismus im Umfeld der vier Oberzentren Bremen, Bremerhaven, Oldenburg und Wilhelmshaven. Zwischen Nordsee, Jadebusen und Weser gelegen, umfasst der Landkreis sechs Gemeinden und drei Städte.
In dieser reizvollen Landschaft sucht der Landkreis Wesermarsch in 26919 Brake (Unterweser) für den Fachdienst 50 – Soziales – zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n
Sachbearbeiter*in
für den Bereich Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach dem SGB IX
Die Stelle ist unbefristet in Vollzeit zu besetzen und wird nach Entgeltgruppe 9c TVöD/VKA bzw. Besoldungsgruppe A 10 NBesG vergütet. Die Stelle ist teilzeitgeeignet mit der Maßgabe, dass bei einer Besetzung mit zwei Teilzeitkräften der Stundenumfang einer Vollzeitkraft gewährleistet ist.
Das Aufgabengebiet umfasst u.a.:

- Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohter Menschen nach dem SGB IX, Teil 2
- Feststellung der Zuständigkeit im Rahmen der §§ 14 ff. SGB IX
- Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Menschen mit Behinderung
- Feststellung der Leistungen im Einzelfall und Erlass des Verwaltungsaktes auf Grundlage des im Rahmen der Bedarfsermittlung und des im Gesamt- oder Teilhabeplanverfahrens ermittelten und festgestellten Rehabilitationsbedarfs
- Festsetzung des Eigenanteils
- Bearbeitung und Durchsetzung von öffentlich-rechtlichen Erstattungsansprüchen gegenüber anderen Sozial- bzw. Rehabilitationsträgern
- Prüfung und Entscheidung über Kostenerstattungsansprüche anderer Sozial- und Rehabilitationsträger
- Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen nach § 106 SGB IX
- u.a. über die möglichen Leistungen der Eingliederungshilfe und ggf. anderer Leistungsträger
Wir erwarten von Ihnen:
- Laufbahnbefähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe Allgemeine Dienste (Bachelor of Arts/Dipl.-Verwaltungswirt*in/Bachelorstudium im Studiengang Bachelor of Laws (LL.B), Gesundheits- und Pflegemanagement (B.A.), Gesundheits- und Sozialmanagement (B.A.), Management sozialer Dienstleistungen (B.A.) ) oder
- erfolgreicher Abschluss des Angestelltenlehrgangs II (Verwaltungsfachwirt*in) oder
- Sozialversicherungsfachwirt*in
- hohes Maß an Kommunikationsvermögen, Kund*innenfreundlichkeit, sicheres Auftreten in der Öffentlichkeit
- Eigeninitiative, Motivation und Engagement, gute Organisationsfähigkeit sowie ziel- und ergebnisorientierte Arbeitsweise
- Bereitschaft, überwiegend auf einem EDV-gestützten Arbeitsplatz zu arbeiten
- gute EDV-Kenntnisse und sicherer Umgang mit dem MS-Office-Paket
Wünschenswert wären:
- Kenntnisse im Bereich des Sozialgesetzbuches Neuntes Buch (SGB IX)
Wir bieten Ihnen:
- einen interessanten und abwechslungsreichen Aufgabenbereich mit fachlichem und rechtlichem Austausch mit den Mitarbeiter*innen des Fachdienstes Soziales
- eine unbefristete Vollzeitbeschäftigung mit Vergütung nach Entgeltgruppe 9c TVöD/VKA bzw. Besoldungsgruppe A 10 NBesG
- flexible Arbeitszeiten sowie gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche im Kalenderjahr
- ein betriebliches Gesundheitsmanagement und ein vielfältiges Angebot im Rahmen der Betriebssportgemeinschaft
- Möglichkeit der Telearbeit (Homeoffice), soweit dienstlich vereinbar
- Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- ein abwechslungsreiches Speisenangebot im Betriebsrestaurant
- Möglichkeit der Kinderbetreuung (Kinder im Alter von 8 Wochen bis 3 Jahren) durch die Großtagespflegestelle „Weserhafen“
Kontakt:
Für weitere Informationen zu der ausgeschriebenen Stelle stehen Ihnen Herr Ülsmann-Pohl (Tel. 04401/927-284) oder Herr Michels (Tel. 04401/927 286) gerne zur Verfügung.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie die Voraussetzungen erfüllen, dann senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (u.a. Anschreiben mit Bewerbungsmotivation, lückenloser Lebenslauf, Zeugnisse und Nachweis über die berufliche Qualifikation, Dienst-, Arbeitszeugnisse oder Beurteilungen) bis zum 31.10.2022 unter Angabe des Kennwortes 72_FD 50 – SB Eingliederungshilfe an:
Landkreis Wesermarsch
Fachdienst 10 – z.H. Frau Gosse-Heibült
Poggenburger Str. 15
26919 Brake
oder per E-Mail an: bewerbungen@lkbra.de
Der Landkreis Wesermarsch ist bestrebt, allen Menschen eine gleiche Stellung in der öffentlichen Verwaltung zu verschaffen. Wir begrüßen daher Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität.
In der o.g. Entgeltgruppe bzw. Besoldungsgruppe ist lt. Gleichstellungsplan eine Unterrepräsentanz von Männern zu verzeichnen, Bewerbungen von Männern werden daher begrüßt.
Menschen mit Behinderungen (Nachweis ist beizufügen!) werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Hinweise zu Ihrer Bewerbung
- Mit dem Einreichen Ihrer Bewerbung willigen Sie in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die wir im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von Ihnen erhalten haben, ein. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung im Rahmen des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. b und Art. 88 Abs. 1 DSGVO i.V.m. § 12 Abs. 1 Nds. Datenschutzgesetz und § 88 Abs. 1 Nds. Beamtengesetz.
- Die über Sie im Bewerbungsverfahren gespeicherten Daten und Bewerbungsunterlagen werden sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens datenschutzgerecht vernichtet.
- Sollten Sie sich entschieden haben, sich auf die Stelle zu bewerben, dann können Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (im PDF-Dokument möglichst in einer Datei) auch gerne per E-Mail – unter Angabe des o.g. Kennwortes – an bewerbungen@lkbra.de schicken.
- Sobald Ihre Bewerbung beim Landkreis Wesermarsch eingegangen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
- Die Rücksendung von postalisch eingereichten Bewerbungsunterlagen erfolgt nur, wenn ein frankierter Rückumschlag beigefügt wurde.
- Wenn Sie schwerbehindert oder nach § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellt sind, fügen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis bei.
- Bewerbungen, die nicht dem Anforderungsprofil entsprechen, bleiben unberücksichtigt.