Die Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg sucht ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt für das
Finanzamt Backnang mit

 

Dienstort Schwäbisch Gmünd

einen

Immobiliensachverständigen / Immobiliengutachter (m/w/d)

als Bausachverständigen für Grundstücksbewertungen

Beste Entwicklungsmöglichkeiten, vielseitige Fachthemen und interdisziplinäre Herausforderungen: Die Finanzverwaltung Baden-Württembergs ist modern und effizient aufgestellt. Wer hier arbeitet, übernimmt täglich Verantwortung, analysiert finanzwirtschaftliche Zusammenhänge, löst knifflige steuerrelevante Bewertungsfragen. Für Sie bedeutet das: Sie sammeln in verschiedenen Aufgabenbereichen wertvolle Erfahrung und entwickeln sich so zum Spezialisten der Immobilienbewertung im steuerlichen Kontext.

An der Spitze der Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg steht das Ministerium für Finanzen in Stuttgart. Die Oberfinanzdirektion in Karlsruhe kümmert sich mit 65 Finanzämtern um die gerechte und gleichmäßige Festsetzung und Erhebung von Steuern. Dabei unterstützen 35 Bausachverständige in vier Regionalteams die Finanzämter in allen grundstücks- und immobilienbezogenen Bewertungsaufgaben und Fragestellungen.

 

Werden Sie Teil unseres Teams! Wir freuen uns auf Sie!

Aufgabenschwerpunkte:

  • Sie plausibilisieren externe Gutachten, stehen der steuerrechtlichen Fachabteilung beratend zur Seite und unterstützen bei nötigen steuerrechtlichen Bewertungsfragen.
  • Sie erarbeiten eigenverantwortlich Wertermittlungen und Stellungnahmen.
  • Sie wenden routiniert die einschlägigen Bewertungsverfahren sowie die gesetzlichen Vorgaben an.
  • Sie wirken bei der Grundsteuerbewertung mit.

Voraussetzungen:

  • Sie haben ein bautechnisches oder immobilienwirtschaftliches Studium abgeschlossen.
  • Sie sind idealerweise zertifizierte/r Immobiliensachverständige/r (z.B. CIS HypZert, DIA, Sprengnetter) oder haben eine vergleichbare Weiterbildung absolviert.
  • Sie arbeiten selbstständig, verantwortungsbewusst und zielorientiert.
  • Sie sind aufgeschlossen gegenüber den Belangen des Steuerrechts.
  • Sie sind mobil und flexibel, verfügen über einen Führerschein (Klasse B) und einen privaten Pkw, mit der Bereitschaft, diesen für dienstliche Zwecke zu nutzen.

Wir bieten:

  • Vielseitige und anspruchsvolle Tätigkeit
  • Individuelle Einarbeitung und Entwicklungsperspektive
  • Erwerb von umfassenden Kenntnissen in Lehrgängen und Praxisstationen im Fachgebiet der steuerrechtlichen Grundstücksbewertung sowie zu vielfältigen baufachlichen Themen
  • Sicheres Arbeitsverhältnis mit variablen und familiengerechten Arbeitszeiten
  • flexibler Arbeitsort durch mobiles Arbeiten
  • Bezuschusstes Jobticket BW
  • Betriebliche Altersvorsorge (VBL)

Für das Beschäftigungsverhältnis gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Einstellung erfolgt in Entgeltgruppe 11 TV-L. Eine Verbeamtung kann bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen in Aussicht gestellt werden. Der Einsatz erfolgt dann auf einem nach Besoldungsgruppe A12 bewerteten Dienstposten.

Nähere Einzelheiten über die Art der Tätigkeit können bei der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, Herr Hoffmann (0721/926-4746), Frau Reus (0721/926-9217) oder beim Finanzamt Backnang, Herrn Reich (Sachgebietsleiter, Dienstort Finanzamt Ludwigsburg: 07141/18-3220) erfragt werden.

Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Befähigung und entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar. In Durchführung des Chancengleichheitsgesetzes werden Frauen ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis zum 22.11.2022 erbeten an:

[email protected]

oder

Finanzamt Backnang | Geschäftsstelle | Spinnerei 48 | 71522 Backnang

Aus Sicherheitsgründen werden ausschließlich E-Mail-Anhänge im PDF-Format akzeptiert. Sonstige Datei-Formate, wie. z. B Word oder ZIP werden ungeöffnet gelöscht.

Hinweis zum Datenschutz:
Zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung werden Ihre personenbezogenen Daten entsprechend Art. 88 Datenschutz-Grundverordnung i.V.m. § 15 Landesdatenschutzgesetz und § 3 Abs. 6 TV-L zu Zwecken des Bewerberverfahrens verwendet.

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