Abteilungsleiter (m/w/d) Kontroll- und Vollzugsdienst

Bei der Stadtverwaltung Worms ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Bereich 3 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung – in der Abteilung 3.08 – Kontroll- und Vollzugsdienst – eine Stelle in der

  • Entgeltgruppe 11 TVöD / Besoldungsgruppe A 11 LBesG
  • unbefristet
  • mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von zurzeit 39 bzw. 40 Stunden

zu besetzen.

Ihre Aufgaben:

Katalog der umfangreichen Fachaufgaben:

  • Leitung der Abteilung Kontroll- und Vollzugsdienst in personeller, organisatorischer sowie fachlicher und finanzieller Hinsicht, insbesondere:
    • Führung und Anleitung der Mitarbeitenden
    • Entwicklung und Umsetzung von organisatorischen Strukturen, um eine kompetente und rechts­konforme Aufgabenerfüllung sicherzustellen
    • Koordination der Aufgabenerfüllung mit anderen Fachabteilungen
    • Übernahme von Projekten zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit im Stadtgebiet
    • Bearbeitung und Entscheidung von Grundsatzangelegenheiten des Aufgabengebietes
    • Beschwerdemanagement der Abteilung
    • Budgetverantwortung
    • Bearbeitung von Widerspruchs- und Klageverfahren gegen Entscheidungen der Abteilung und Vertretung der Abteilung in Widerspruchsverhandlungen
    • Führung der Mitarbeitenden bei schwierigen Einsätzen und besonderen Lagen im Außendienst, auch zu ungünstigen Zeiten im Schichtdienst
    • Weiterentwicklung der Abteilung hinsichtlich der bestehenden Teamstruktur sowie der Prozessabläufe

Ihr Profil:

  • Sie suchen eine Führungstätigkeit und wollen mit Ihrer Tätigkeit dazu beitragen, dass die Stadt sicher ist und die Bürgerinnen und Bürger sich wohlfühlen.
  • Ihre Affinität zum kommunalen Vollzugs- und Ordnungsrecht können Sie mit Ihrer Ausbildung und im Idealfall mit einschlägiger Berufserfahrung belegen.
  • Sie besitzen eine ausgeprägte Führungskompetenz. Ihnen ist ein wertschätzender Umgang mit Ihren Mitarbeitenden wichtig und Sie sind dazu in der Lage, Mitarbeitende fachlich zu fordern und zu fördern. Für Sie steht das Team im Mittelpunkt.
  • Auch in Konfliktsituationen reagieren Sie besonnen sowie lösungsorientiert. Ihr Arbeitsstil ist professionell und verbindlich. Sie verfügen über interkulturelle Kompetenz und praktizieren eine wertschätzende Kommunikation.
  • Sie besitzen ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft sowie über­durch­schnittliche Leistungsbereitschaft.
  • Fundierte Rechtskenntnisse im Verwaltungsrecht und in den besonderen Vorschriften aus dem Polizei- und Ordnungsbehördenrecht sind wünschenswert.

Ihre Voraus­setzungen:

  • erfolgreich abgeschlossene Angestelltenprüfung II (Verwaltungsfachwirt [m/w/d])
  • erfolgreich abgeschlossener Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des dritten Einstiegsamtes:
    • Diplom-Verwaltungswirt (m/w/d),
    • Diplom-Verwaltungsbetriebswirt (m/w/d),
    • Bachelor of Arts Verwaltung oder
    • Bachelor of Arts Verwaltungsbetriebswirt (m/w/d)
  • Diplom-Jurist (m/w/d) mit Schwerpunkt im Öffentlichen Recht
  • Führungserfahrung oder die entsprechende Qualifizierung zur Übernahme einer Führungstätigkeit
  • eine zusätzliche Qualifizierung zur Übernahme einer Führungstätigkeit
  • eine zusätzliche Qualifikation als kommunaler Vollzugsbediensteter (m/w/d) entsprechend § 2 der Landesverordnung über die kommunalen Vollzugsbeamten (m/w/d) ist wünschenswert

Wir bieten Ihnen:

  • ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis bzw. die Übernahme in das Beamtenverhältnis
  • eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe in Worms
  • verschiedene Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements
  • attraktive Weiterbildungsangebote
  • betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen für Beschäftigte
  • Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, z.B. durch flexible Arbeitszeiten oder Telearbeit
  • Jobticket im Verkehrsverbund Rhein-Neckar sowie eine sehr gute Verkehrsanbindung

Die Stadt Worms setzt sich für Chancen­gleichheit ein und ist daher insbesondere an der Bewerbung von Frauen mit entsprechender Quali­fikation interessiert. Schwer­behinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berück­sichtigt.

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