Als Stadtverwaltung nehmen wir die Aufgaben und Dienstleistungen der Stadt Schweinfurt für 56.000 Bürgerinnen und Bürger über all deren Lebensbereiche hinweg wahr: Wir kümmern uns um Recht und Ordnung, Soziales und Jugend, Umwelt, Planen und Bauen, Gesundheit und Pflege, Finanzen und Wirtschaftsförderung, Integration, Bildung, Sport, Kunst und Kultur und vieles mehr – damit Schweinfurt eine lebenswerte Stadt ist!
Unsere 1.100 Beschäftigten sorgen hierbei gemeinsam dafür, dass das Zusammenleben für die Bürgerinnen und Bürger unserer reizvollen und einzigartigen Stadt täglich aufs Neue gelingt.
Auch Sie können zukünftig einen wichtigen Beitrag leisten und unser Stadtgeschehen aktiv mitgestalten!
Wir suchen zum 01.08.2025 als berufsmäßiges Stadtratsmitglied eine
(Besoldungsgruppe B 2 / B 3 BayBesO)
Berufsmäßige Stadtratsmitglieder im Sinne des bayerischen Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG) werden durch den Stadtrat für eine sechsjährige Amtszeit gewählt und aufgrund dieser Wahl zum Beamten (m/w/d) auf Zeit ernannt.
Die Besoldung erfolgt nach dem KWBG in Abhängigkeit von der Amtsperiode nach Besoldungsgruppe B 2 (erste Amtsperiode) / B 3 BayBesO (weitere Amtsperioden). Daneben wird eine steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung gewährt (Höchstsatz für Städte entsprechender Größenordnung gemäß der Anlage 2 zum KWBG, derzeit 1.140,06 Euro).
Gerne ermöglichen wir bereits vor Beginn der Amtsperiode nach Absprache eine zeitnahe Beschäftigungsaufnahme bei der Stadt Schweinfurt.
In das Amt kann nach Art. 12 Abs. 2 KWBG nur berufen werden, wer zum berufsmäßigen ersten Bürgermeister oder zu berufsmäßigen ersten Bürgermeisterin wählbar ist (Art. 39 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz) und
Daneben erwarten wir
Hinweise:
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung
Auskünfte zu den Aufgaben und dem Anforderungsprofil erteilt Ihnen gerne das Personal- und Organisationsamt, Frau Schröder (Tel. 09721 51-270).